Wir sind eine anerkannte Werkstatt, die für die Prüfungen Ihrer Fahrtenschreiber bzw. Tachographen und Kontrollgeräte offiziell zugelassen ist. Daher führen wir Fahrtenschreiberprüfungen gemäß §57 bSTVZO schnell, günstig und vor allem vorschriftmäßig durch, ganz gleich ob es sich dabei um analoge oder digitale Geräte handelt.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihrer Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte einmal innerhalb von 2 Jahren seit der letzten Prüfung stattfinden muss. Zudem hat eine Prüfung nach jedem Einbau und jeder Reparatur der Geräte zu erfolgen sowie nach jeder Änderung der Wegdrehzahl oder der Wegimpuslzahl und nach jeder Änderung des wirksamen Reifenumfangs der Fahrzeuge. Bei Kontrollgeräten ist darüber hinaus eine Prüfung notwendig, wenn die UTC-Zeit um mehr als 20 Minuten abweicht oder sich das Kennzeichen des Fahrzeugs geändert hat.
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34346 Hann. Münden (Volkmarshausen)
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Wir übernehmen für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrtenschreiberprüfungen kompetent, schnell und günstig.